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Digitale Steuerbescheidprüfung · Software für Steuerkanzleien
Die Digitale Steuerbescheidprüfung gleicht Einkommensteuerbescheide automatisch mit Ihrer eigenen Steuerberechnung ab – mit Fundstelle für jede Zahl, statt manuellem Zeilenvergleich unter Fristendruck. Abweichungen werden erkannt, begründet und auf Wunsch als Entwurfsbrief an das Finanzamt vorbereitet. Ihre Mandantendaten bleiben dort, wo Sie es bestimmen.

Abweichungstabelle: jede Position mit Berechnungs- und Bescheidwert, Differenz, Rolle und Fundstelle.
Warum digital prüfen
Jeder Steuerbescheid verdient eine gründliche Prüfung – im Kanzleialltag bleibt dafür selten genug Zeit. Die Digitale Steuerbescheidprüfung übernimmt den systematischen Teil, damit Ihr Team sich auf die fachliche Würdigung konzentrieren kann.
Bescheid des Finanzamts gegen Ihre Steuerberechnung – Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben, Festsetzung und Abrechnung werden in Sekunden abgeglichen.
Jede Zahl mit Fundstelle im Dokument, jede Abweichung mit Ursache-/Folge-Analyse und ausgewiesener Prüfabdeckung. Keine Black Box.
Entwurfsbrief an das Finanzamt auf Knopfdruck – klar als Entwurf gekennzeichnet, Freigabe im Vier-Augen-Prinzip, kein automatischer Versand.
So arbeiten Sie damit
Kein neues Fachverfahren, keine Schnittstellen-Pflicht: Die Prüfung startet mit zwei PDFs und endet mit einem revisionsfähigen Ergebnis.
Bescheid und Ihre eigene Steuerberechnung als PDF ablegen – z. B. den Berechnungsausdruck aus DATEV oder anderer Kanzleisoftware. Auch gescannte Dokumente werden per Texterkennung verarbeitet.
Dokumenttyp, Steuerjahr und Werte werden automatisch erkannt – und lassen sich vor dem Lauf manuell korrigieren.
Der Abgleich läuft in Sekunden und erzeugt einen revisionsfähigen Prüfbericht mit Prüfsummen.
Abweichungstabelle mit Fundstellen, Prüfbericht als Download, Entwurfsbrief als DOCX – zur Freigabe im Vier-Augen-Prinzip.
Diesen Ablauf live sehen – in 30 Minuten am Beispielbescheid.
Live-Demo vereinbarenFunktionsumfang
Keine Black Box: Jedes Ergebnis ist bis zur Zeile belegt – inklusive der Positionen, die das Tool bewusst nicht bewertet hat.
Bescheid gegen eigene Berechnung, Position für Position: Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben, Festsetzung, Abrechnung u. v. m.
Das Ergebnis nennt für jeden Wert die exakte Stelle im Dokument. Sie sehen, woher jede Aussage kommt.
Abweichungen werden in Ursache, Folgewirkung und Zahlungseffekt unterschieden – Sie sehen sofort, wo Sie ansetzen.
Das Tool weist aus, welche Positionen es geprüft hat – und welche nicht. Was unsicher ist, wird markiert statt geraten.
Vorläufigkeitsvermerke (§ 165 AO) und Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) werden automatisch erkannt.
Auf Wunsch entsteht ein Schreibensentwurf an das Finanzamt – verwendbar erst nach Prüfung und Freigabe durch eine zweite Person. Versendet wird nichts automatisch.
Kanzlei-Workflow
Die Bescheidprüfung fügt sich in die Kanzleiorganisation ein – mit klaren Zuständigkeiten und einem Freigabeprozess, der die berufsrechtliche Verantwortung respektiert.
Prüfläufe sind Mandanten und Steuerakten zugeordnet – inklusive Steuerjahr und Aktenzeichen, wie Sie es aus der Kanzleiarbeit kennen.
Entwurfsbriefe werden erst nach Prüfung und Freigabe durch eine zweite Person verwendbar. Die fachliche Entscheidung bleibt beim Berufsträger.
Grundsätzlich verlässt kein Schreiben das System ohne Ihre ausdrückliche Freigabe.

Mandanten, Steuerakten und Entwurfsbrief-Freigabe im Vier-Augen-Prinzip.
Datenschutz & Betrieb
Steuerdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb ist die Architektur konsequent darauf ausgelegt, dass Mandantendaten dort bleiben, wo Sie es bestimmen.
Installation direkt auf einem Rechner oder Server in der Kanzlei. Mandantendaten bleiben physisch bei Ihnen.
Betrieb in der IT-Umgebung Ihres Hauses oder Ihres IT-Dienstleisters.
Auf Wunsch betreiben wir das System für Sie – ausschließlich in einem deutschen Rechenzentrum, DSGVO-konform.
Quality & Trust
Das System ist als Assistenz für Steuerberater gebaut, nicht als Ersatz: Die fachliche Entscheidung bleibt immer beim Berufsträger – und jedes Ergebnis bleibt überprüfbar.
Was das Tool nicht sicher lesen kann, wird markiert. Bei schwierigen Scans schlägt es die manuelle Erfassung vor, statt falsche Zahlen zu liefern.
Validierung
600+
Testfälle sowie reale, öffentlich verfügbare Einkommensteuerbescheide.
Reproduzierbarkeit
100 %
Jeder Prüflauf ist mit Prüfsummen aller Dokumente und Artefakte dokumentiert – revisionsfähig und wiederholbar.
Automatischer Versand
0
Kein Schreiben verlässt die Kanzlei ohne Prüfung und Vier-Augen-Freigabe.
Ob 30-minütige Demo, Einführung im Haus oder erst einmal die technischen Details für Ihre IT – Sie entscheiden über das Tempo.
Sehen Sie die Bescheidprüfung in 30–45 Minuten am Beispielbescheid – inklusive Ihrer Fragen zu Architektur und Betrieb.
Vom Betriebsmodell bis zum Go-Live: Wir bringen die Bescheidprüfung in Ihren Kanzleialltag.
Für IT-Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte: Architektur, Betriebsmodelle und Sicherheitskonzept im Detail.
Sie bestimmen, wo die Daten liegen: Installation in Ihrer Kanzlei, Betrieb in Ihrem Rechenzentrum oder Hosting in einem deutschen Rechenzentrum. Externe KI-Dienste sind im Mandantenbetrieb deaktiviert – Mandantendaten verlassen die von Ihnen gewählte Umgebung nicht.
Nein. Der Prüfkern ist deterministische, regelbasierte Software – jede Prüfung ist reproduzierbar. KI-Sprachmodelle unterstützen nur ergänzend, etwa bei Formulierungen, und laufen ausschließlich lokal: im Neusinger-eigenen NVIDIA-GPU-Cluster oder direkt in Ihrer Kanzlei auf einem Mac mit 32 GB Shared RAM.
Das verspricht es bewusst nicht. Stattdessen weist es seine Prüfabdeckung ehrlich aus: welche Positionen geprüft wurden und welche nicht. Was unsicher ist, wird markiert statt geraten – die fachliche Würdigung bleibt beim Berufsträger.
Als PDF – zum Beispiel der Berechnungsausdruck aus DATEV oder anderer Kanzleisoftware. Auch gescannte Dokumente werden per Texterkennung verarbeitet. Eine Schnittstellen-Anbindung ist dafür nicht erforderlich.
Nein. Das System ist als Assistenz für Steuerberater gebaut, nicht als Ersatz. Es übernimmt den systematischen Teil – Soll-Ist-Abgleich, Fundstellen, Klassifikation – und legt das Ergebnis nachvollziehbar vor. Die fachliche Entscheidung bleibt immer beim Berufsträger.
Nein, grundsätzlich nicht. Der Entwurfsbrief ist klar als Entwurf gekennzeichnet und wird erst nach Prüfung und Freigabe durch eine zweite Person verwendbar – das Vier-Augen-Prinzip ist fest im Workflow verankert.
Die Lizenzierung erfolgt je Kanzlei und richtet sich nach Betriebsmodell und Umfang. Im Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes, transparentes Angebot – ohne versteckte Posten.
Der Fokus liegt auf Einkommensteuerbescheiden – inklusive gescannter Dokumente, die per Texterkennung verarbeitet werden. Bei schwierigen Scans schlägt das Tool die manuelle Erfassung vor, statt falsche Zahlen zu liefern.
Sehen Sie am Beispielbescheid, wie der Abgleich, die Fundstellen und der Entwurfsbrief in Ihrer Kanzlei funktionieren – mit dem Betriebsmodell, das zu Ihnen passt.